Misslungener Friseurbesuch: Trotzdem zahlen?

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  1. Misslungener Friseurbesuch: Trotzdem zahlen? #1
    Administrator

    Misslungener Friseurbesuch: Trotzdem zahlen?

    Nicht immer ist das Ergebnis nach einem Friseurbesuch wirklich zufriedenstellend. Allerdings ist das Ergebnis nicht immer nur vom Können des Experten abhängig. Wurden zum Beispiel bei einem Haarschnitt, deutlich mehr Haare gekürzt als vorab vereinbart, kann man die Rechnung verweigern. Denn ein Kunde muss nicht immer zahlen, wenn das Ergebnis von der Vereinbarung stark abweicht.



    Nach einem Friseurbesuch ist man nicht immer glücklich. Oft sind die Erwartungen zu hoch und das Ergebnis ist am Ende enttäuschend. Das Können des Experten kann auch keine Wunder erzeugen, wenn die Haare stark verändert werden sollen. Wenn allerdings bei einem Haarschnitt, deutlich mehr Haare abgeschnitten wurden als im Voraus vereinbart, ist man am Ende natürlich verärgert. Trotzdem ist man verpflichtetet für die Leistung zu zahlen, da man mit dem Friseur einen sogenannten Werkvertrag eingeht. Wenn das Ergebnis jedoch stark von der Vereinbarung abweicht, muss man die Leistung mich unbedingt zahlen. Was vereinbart wurde, muss der Friseur auch einhalten. Ist jedoch das Ergebnis am Ende völlig daneben, muss man als Kunde erst mal ein Zeuge finden, der das Beratungsgespräch mitgehört hatte. Das könnte schwierig werden. Sicherlich ist ein Kunde nach einem völlig misslungenen Friseurbesuch verärgert. Doch es empfehlt sich immer, wenn man mit dem Friseur zusammen eine friedliche Lösung findet.

    Wer aus Wut die Polizei ruft, steht ziemlich mit dem Problem ziemlich allein. Denn die Polizei kann in diesem Fall nichts tun. Auch wenn man den Friseur vor Gericht bringt, hat man in der Regel keine Chance. Wenn man dann nicht mal ein Zeuge hat, erbringt dieser Weg rein gar nichts. Oft entstehen nur Kosten und es kommt zu keiner Lösung. Zudem kann man jederzeit im Spiegel kontrollieren, was der Friseur während der Behandlung mit den Haaren macht. Schneidet er unabsichtlich zu viel Haar ab, kann der Kunde ihn auch direkt darauf hinweisen. Auch der Anspruch auf Schmerzensgeld ist ziemlich unwahrscheinlich, wenn es bloß um verschnittene Haare geht. Denn die Schäden sind nicht dauerhaft, da Haare auch wieder nachwachsen. Bei einer falsch angewendeten Coloration, wo eventuell Schäden an der Kopfhaut entstanden sind, ist es wahrscheinlicher, dass man einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Wenn nach einer Coloration die Farbe nicht wie gewünscht geworden ist, hat man in der Regel einen Anspruch auf eine kostenlose Nachbesserung.

  2. Misslungener Friseurbesuch: Trotzdem zahlen? #2
    Erfahrener Benutzer

    Misslungener Friseurbesuch: Trotzdem zahlen?

    Natürlich muss man trotzdem zahlen. Man kann ja dann kein Trinkgeld geben.

  3. Misslungener Friseurbesuch: Trotzdem zahlen? #3
    Erfahrener Benutzer

    Misslungener Friseurbesuch: Trotzdem zahlen?

    Ich hab mir damals Strähnchen machen lassen und es sah am Ende ganz schlimm aus. Und das wusste die Friseurin. Hat mir aber trotzdem 100 Euro abgeknöpft, jetzt wünschte ich, ich hätte da lieber meine Meinung gesagt. Ich finde da sollte man genauso verfahren wie mit einem Gerät oder ähnliches, was man im Geschäft kauft und kaputt oder nicht so wie beschrieben ist.


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  1. Für Facebook Posts zahlen: Seite heute kann man wohl für Facebook-Posts zahlen! Was für Schwachsinn!! Oder nicht? Naja, irgendwer wirds bestimmt machen :D


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